Das Gesuch muss schriftlich bis zum Anmeldetermin (1. Juni oder 1. Dezember) dem Sekretariat vorliegen. Die Schulleitung bestimmt nach Abklärungen mit dem Steueramt die Reduktion. Es muss keine Steuererklärung beigelegt werden. Die Schulleitung garantiert grösstmögliche Diskretion bei der Behandlung des Gesuchs.
Verknüpfte Dokumente:
Antrag Schulgeldermässigung