Unterricht Querflöte Musikschule Kilchberg-Rüschlikon

Die Musikschule Kilchberg-Rüschlikon vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Der Betrieb und die Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern richtet sich nach den folgenden Regeln und Bestimmungen.

Inhaltsverzeichnis

Die Musikschule Kilchberg-Rüschlikon vermittelt Kindern, Jugentlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Das Angebot umfasst:

A Musikunterricht allgemeinB Musikunterricht in Zusammenarbeit mit der VolksschuleC Weiterführende musikalische Angebote

- Einzel- und Gruppenunterricht für Gesang- und Instrumentalunterricht

- Zusammenspielgruppen, Chöre, Ensembles, Orchester

- MGA                                 

- Rhythmik                            

- Klassenmusizieren

- Chor                                      

- Solfège  

- Weitere Angebote                                                             

- Tanz

- Theater

- weitere Angebote

 

Die Musikschule untersteht der Schulpflege Kilchberg. Die Musikschulleitung ist für einen einwandfreien Betrieb verantwortlich. Sie wird in ihrer Arbeit durch die Musikschulkommission unterstützt. 

Die Aufsichtspflicht über den Musikschulbetrieb obliegt ebenfalls der Musikschulkommission.

Das Schuljahr entspricht demjenigen der Volksschule (von Sommer bis Sommer) und umfasst zwei Semester. Der Semesterwechsel findet bei den Sportferien statt. Die Ferienpläne der Schule Kilchberg und der Schule Rüschlikon finden sie unter folgenden Links: 

Ferienplan Schule Kilchberg

Ferienplan Schule Rüschlikon

An den obligatorischen Weiterbildungstagen der Volksschulen, findet der Musikunterricht regulär statt.

 

Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt grundsätzlich auf Beginn eines Semesters. Es gelten folgende Anmeldetermine: 1. Juni bzw. 1. Dezember für das darauffolgende Semester. 

Mit der Einreichung des elektronischen Anmeldeformulars verpflichtet sich die unterzeichnende Person, der Musikschulordnung Folge zu leisten und das Schulgeld termingerecht zu bezahlen. 

Der Austritt aus der Musikschule ist grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters möglich und muss dem Sekretariat schriftlich bis zum 1. Juni bzw. zum. 1. Dezember mitgeteilt werden. Wer sich nicht abmeldet, gilt für ein weiteres Semester als angemeldet und verpflichtet sich, das Schulgeld vollumfänglich zu bezahlen. 

In begründeten Fällen, namentlich bei schwerwiegenden und wiederholten Verstössen gegen die Schulordnung oder gegen Weisungen von Lehrpersonen oder der Schulleitung, kann der fehlbare Schüler mit sofortiger Wirkung aus der Musikschule ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Schülers entscheidet die Musikschulkommission. Gegen den Ausschluss kann die betroffene Partei Rekurs an die Schulbehörde Kilchberg erheben. 

Der Unterricht wird in der Regel in den von den Volksschulen Kilchberg und Rüschlikon zur Verfügung gestellten Räumen erteilt. Die Unterrichtszeit wird von der Musiklehrperson direkt mit dem Schüler vereinbart. 
 

Unvermeidliche Absenzen sind der Lehrperson rechtzeitig mitzuteilen.

Fallen Lektionen aus wegen Ferientagen, Feiertagen, Fernbleiben des Schülers, schulischen oder anderen Veranstaltungen, Unterrichtsverschiebungen oder Umstellungen der Volksschule, Kantonsschule oder anderen Schulen (inkl. Privatschulen) erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. 

Krankheit / Unfall: Ist eine  Schülerin oder ein Schüler länger als 1 Woche in Folge krank, wird ab der 3. Woche das Schulgeld bei Einreichung des entsprechenden Arztzeugnisses anteilsmässig zurückerstattet.

Fallen Lektionen durch Verhinderung der Lehrperson aus, sind deren Schüler rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Diese Lektionen werden nach Möglichkeit nachgeholt. Lektionen welche wegen obligatorischen Musikschulkonventen oder obligtorischen Weiterbildungen ausfallen, müssen von der Lehrperson nicht nachgeholt werden.  Bei längerer Abwesenheit der Lehrperson wird für eine Vertretung gesorgt. Ist dies nicht möglich, werden ab der 3. Woche in Folge die ausfallenden Lektionen zurückerstattet. 

Erwachsene Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf alles im jeweiligen Semester gebuchten Lektionen.

 

Tarifregelung
Die Höhe des Schulgeldes wird in der Tarifordnung festgelegt. Der angegebene Tarif bezieht sich pro Schüler pro Semester.

Unterrichtstarife1) (Gültig ab 1. Semester 2023/24)

Lektionsdauer2)30 Min.40 Min.50 Min.60 Min.

Kinder/Jugendliche3)

wöchentlicher Unterricht

555.-740.-925.-1100.-

Erwachsene3)

8 Lektionen/Semester

420.-560.-700.-840.-

Erwachsene4)

16 Lektionen/Semester

825.-1110.-1375.-1650.-

1) alle Preise in CHF

2) andere Lektionsdauer auf Anfrage

3) In Kilchberg oder Rüschlikon wohnhafte Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Auswärtige Kinder und Jugendliche bezahlen den doppelten Tarif.

4) Der Erwachenenunterricht wird von keiner Seite subventioniert und muss somit kostendeckend erteilt werden. Die Kosten der Musikschule setzen sich zusammen aus: Lehrerbesoldung inkl. Sozialzulagen, Administrativaufwand und Nebenkosten.

Schuldgeldreduktion
Auf schriftliches Gesuch hin kann die Musikschulleitung gemäss Reglement das Schulgeld reduzieren. Ein schriftliches Gesuch muss im Voraus für das nächste Semester bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember bei der Musikschulleitung vorliegen. 
Grundsätzlich können alle in Kilchberg und Rüschlikon wohnhaften Schüler bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr von subventionierten Tarifen profitieren. Alle überigen Schülerinnen und Schüler werden nach dem Erwachsenentarif eingestuft. 

Zusätzliche Schulgeldreduktion
Bei geringerem Einkommen kann ein Gesuch für eine Schulgeldreduktion eingereicht werden. Das Gesuch muss in schriftlicher Form bis zum Anmeldetermin (1. Juli bzw. 1. Dezember) auf dem Sekretariat vorliegen. Die Schulleitung bestimmt nach Abklärungen mit dem Steueramt die Reduktion. Es wird grösstmögliche Diskretion bei der Behandlung des Gesuchs garantiert. (Es muss keine Steuererklährung beigelegt werden.)


Tarif für Auswärtige
Auswärtige Schülerinnen und Schüler zahlen den doppelten Tarif, sofern sie nicht über eine andere Musikschule angemeldet werden.

Geschwisterrabatt 
Es wird ein Rabatt ab 2 Lektionen Instrumentalunterricht pro Familie (ohne Erwachsene) von 10% gewährt. Dies gilt nur für Einzel- und Gruppenunterricht, nicht aber für Ensembles, Orchester, Chor etc. oder für gemischten Unterricht wie Eltern-Kind-Singen. Auf bereits reduzierte Tarife gibt es keinen Geschwisterrabatt mehr.

Bearbeitungsgebühr
Für verspätete Anmeldungen oder Änderungen während des Semesters (z.B. Lektionsdauer) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Ereignisfall erhoben. 

Der Unterricht wird in Einzel- oder Gruppenunterricht angeboten. Die Dauer der Lektion wird in Absprache mit der Lehrperson festgelegt.

 

Unterrichtstarife1) (Gültig ab 1. Semester 2023/24)

Lektionsdauer2)30 Min.40 Min.50 Min.60 Min.

Kinder/Jugendliche3)

wöchentlicher Unterricht

555.-740.-925.-1110.-

Erwachsene3)

8 Lektionen/Semester

420.-560.-700.-840.-

Erwachsene4)

16 Lektionen/Semester

825.-1110.-1375.-1650.-

1) alle Preise in CHF

2) andere Lektionsdauer auf Anfrage

3) In Kilchberg oder Rüschlikon wohnhafte Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Auswärtige Kinder und Jugendliche bezahlen den doppelten Tarif.

4) Der Erwachenenunterricht wird von keiner Seite subventioniert und muss somit kostendeckend erteilt werden. Die Kosten der Musikschule setzen sich zusammen aus: Lehrerbesoldung inkl. Sozialzulagen, Administrativaufwand und Nebenkosten.

Unterrichtstarife1) (Gültig ab 1. Semester 2023/24)

Lektionsdauer2)30 Min.40 Min.50 Min.60 Min.

Kinder/Jugendliche3)

wöchentlicher Unterricht

555.-740.-925.-1100.-

Erwachsene3)

8 Lektionen/Semester

420.-560.-700.-840.-

Erwachsene4)

16 Lektionen/Semester

825.-1110.-1375.-1650.-

1) alle Preise in CHF

2) andere Lektionsdauer auf Anfrage

3) In Kilchberg oder Rüschlikon wohnhafte Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Auswärtige Kinder und Jugendliche bezahlen den doppelten Tarif.

4) Der Erwachenenunterricht wird von keiner Seite subventioniert und muss somit kostendeckend erteilt werden. Die Kosten der Musikschule setzen sich zusammen aus: Lehrerbesoldung inkl. Sozialzulagen, Administrativaufwand und Nebenkosten.

Gruppe von 2 Teilnehmenden
Basisberechnung: 10 Minuten kosten CHF 100.- pro Schüler (Stand August 2023).
Lektion zu 30 Minuten CHF 300.-
Lektion zu 40 Minuten CHF 400.-
Lektion zu 50 Minuten CHF 500.-
Lektion zu 60 Minuten CHF 600.-

Gruppe von 3-6 Teilnehmenden
Basisberechnung: 10 Minuten kosten CHF 70.- pro Schüler (Stand August 2023).
Lektion zu 30 Minuten CHF 210.-
Lektion zu 40 Minuten CHF 280.-
Lektion zu 50 Minuten CHF 350.-
Lektion zu 60 Minuten CHF 420.-

Ensembles
*für Schülerinnen und Schüler, die Einzel- oder Gruppenunterricht besuchen und zusätzlich in einem Ensemble mitspielen (Stand August 2023).

Ensembles ab 6 Teilnehmenden
Lektion zu 45 Minuten wöchentlich CHF 100.-
Lektion zu 45 Minuten 14-täglich CHF 55.-
Lektion zu 60 Minuten wöchentlich CHF 130.-
Lektion zu 60 Minuten 14-täglich CHF 65.-

Orchester ab 10 Teilnehmenden
Lektion zu 60 Minuten wöchentlich CHF 100.-
Lektion zu 60 Minuten 14-täglich CHF 55.-

Musikalische Früherziehung  
Musik und Bewegung, Lektion zu 45 Minuten CHF 165.-
Rhythmik, Lektion zu 45 Minuten CHF 165.-

Chor
Chor Lektion zu 60 Minuten CHF 100.-

Gruppenunterricht Erwachsene, 5-6 Teilnehmende (Stand August 2023)
16 Lektionen = 1 Semester zu 60 Minuten CHF 480.-
8 Lektionen = 1 Semester zu 60 Minuten CHF 240.-

Sonderkurse und Workshops werden pro Ereignis berechnet und die Tarife in der Ausschreibung bekannt gegeben.

Kontakt

Musikschule Kilchberg-Rüschlikon
Schulhaus Brunnenmoos B
Brunnenmoosstr. 15
8802 Kilchberg

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